Häufige Fragen
Haftpflichtschaden
Ein Verkehrsteilnehmer, der unverschuldet einen Unfall erlitten hat, wird als Geschädigter bezeichnet. Die Rechte des Geschädigten regelt der §249 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Demnach hat der Geschädigte das Recht, einen qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, um die Schadenshöhe am beschädigten Fahrzeug festzustellen. Sachverständige von KSV 24 stehen Ihnen immer bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. Unsere Gutachten enthalten immer Informationen über Schadenhergang, Wertminderung, Instandsetzungskosten, Nutzungsausfall, Mietwagenklasse, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert sowie Restwert zur Beschleunigung der Schadenabwicklung und Sicherung Ihrer Ansprüche.
Die angefallenen Kosten für die Ermittlung der Schadenhöhe, sind Bestandteil der Gesamtschadenregulierung. Bei uns unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung und wir rechnen direkt mit der Versicherung ab, so dass Sie nicht in Vorkasse treten müssen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie am Unfall Schuld haben, oder ob es sich nur um einen Bagatellschaden (unter 750,-€) handelt, kommen wir gerne zu Ihnen - ohne dass Kosten für Sie entstehen! Im Zweifelsfall erstellen wir eine kostengünstige gutachterliche Stellungnahme (Kurzgutachten).
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Kaskoschaden
Der Kaskoschaden wird unterteilt in:
Teilkaskoschaden:
Nach Angaben von ADAC zahlen die meisten Versicherungen nach Abschluss einer TK-Versicherung bei folgenden Schadensursachen:
- Brand oder Explosion
- Entwendung des Fahrzeugs (z.B. durch Diebstahl, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Raub, Unterschlagung)
- Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Bruchschäden an der Verglasung
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
- Unfallschäden beim Ausweichen vor Wild ohne Berührung als Rettungskosten (nicht bei Kleintieren)
- teilweise auch Marderbiss (nur der konkrete Schaden, nicht Folgen hiervon)
Grundsätzlich gilt jedoch, was die jeweilige Versicherung in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die ein Teil des Versicherungsvertrags sind, aufführt. Dort ist in der Regel genau aufgelistet, bei welchen Schäden die Versicherung eintritt.
Vollkaskoschaden:
Ein Vollkaskoschaden ist beispielsweise ein selbstverschuldeter Unfall oder nahezu jede andere Beschädigung Ihres Fahrzeugs, für die niemand sonst haftet. Die Vollkaskoversicherung enthält die Leistungen der Teilkaskoversicherung, und bietet darüber hinaus Versicherungsschutz für Unfallschäden am versicherten Fahrzeug, die z.B. durch mutwillige Handlungen fremder Personen entstehen (Vandalismusschäden, Unfallflucht). Teilweise sind über die Vollkaskoversicherung auch Marderbissschäden abgedeckt.
Hier ist es entscheidend, was in den Versicherungsbedingungen bzw. im Versicherungsvertrag aufgelistet ist.
Bei einem Kaskoschaden ist es wichtig zu wissen, dass der Versicherer ein Weisungsrecht hat. Das heißt, Ihre Versicherung bestimmt, welcher Sachverständige Ihr Fahrzeug zu besichtigen hat. Sind Sie mit dem Ergebnis des Versicherungssachverständigen nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit sich an einen freien Sachverständigen zu wenden. Kommt dieser dann zu einem anderen Ergebnis, kann es zu einem Sachverständigenverfahren kommen. Im Allgemeinen lassen sich aber Missverständnisse bereits in einem freundlichen Telefongespräch mit dem Sachverständigen oder dem Sachbearbeiter der Versicherung klären. Oftmals werden freie Sachverständigenbüros, wie wir, durch die Versicherungen beauftragt, Kaskoschäden in deren Namen zu besichtigen und eine Schadenfeststellung vorzunehmen. Äußerst wichtig ist, dass die Angaben in der Schadenanzeige, die der Versicherungsnehmer im Rahmen eines Versicherungsfalls ausfüllen muss, korrekt sind. Falsche Angaben können zum völligen Verlust des Versicherungsschutzes führen.
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Kurzgutachten
Bei Schäden unter 750,-€ erstellen wir ein Kurzgutachten. Ein Kostenvoranschlag stellt das verbindliche Versprechen dar, die Reparatur zu einem festen Preis durchzuführen. Bei einem Kurzgutachten werden weder ein Wiederbeschaffungs- noch ein Restwert ermittelt. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht erkannt wird. Somit sind Probleme bei der Schadensregulierung schon vorprogrammiert. Nicht alle Werkstätten verfügen über aktuelle Kalkulationsunterlagen des jeweiligen Herstellers. Wir kalkulieren mit tagesaktuellen Daten! Eine Beurteilung der Verkehrssicherheit fehlt im Kostenvoranschlag gänzlich. Ein Kostenvoranschlag hat vor Gericht keine beweissichernde Funktion, ein Gutachten eines qualifizierten Kraftfahrzeugsachverständigen dagegen schon! Ein Gutachten stellt eine Prognose des Schadenbehebungsaufwandes dar, d.h. übersteigen die Reparaturkosten die Prognose, sind diese Reparaturkosten in vollem Umfang vom Unfallgegner zu tragen.
Wir nehmen uns Zeit für Sie - zu Ihrem finanziellen Vorteil! Im Vergleich zu Werkstätten und Autohäusern, die im Service-Bereich oftmals unter erheblichem Zeitdruck arbeiten, erstellen wir unsere Kleinschadengutachten exakt, detailliert mit Angabe von Reparaturdauer, Nutzungsausfall und weiteren wichtigen Informationen. Selbst kleinste Positionen, wie beispielsweise zu erneuernde Aufkleber, sowie Nebenarbeiten, werden von uns mitkalkuliert! Erst ein Sachverständiger kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt. Für diesen Fall bieten wir Ihnen unser äußerst preiswertes Kleinschadengutachten an.
WICHTIG: Selbst, wenn die gegnerische Versicherung "großzügigerweise" auf ein Sachverständigen-Gutachten verzichtet, heißt dies nicht, dass Sie ebenfalls auf Ihr Recht auf ein für Sie kostenloses, neutrales und qualifiziertes Gutachten verzichten sollten!
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Wie läuft der Theme-Kauf ab?
Nach der abgeschlossener Bezahlung via PayPal, Kreditkarte, Sofort Überweisung oder herkömmlicher Banküberweisung erhalten Sie unmittelbar (bzw. bei Überweisung nach 3-5 Tagen) Zugriff auf Ihr Downloadpaket. Natürlich erhalten Sie eine ordnungsgemäßge Rechnung. Geschäftskunden aus der EU können direkt während des Einkaufs eine gültige USt-IdNr./UID angeben. Mehr Informationen zu Bezahlung und Verkaufsprozess.
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Technische Gutachten
Bei technischen Defekten an Fahrzeugen, die zu einem Streitpunkt führen, stellen sich häufig folgende Fragen:
- Wurde der Schaden durch einen Materialfehler, den Einbau falscher Ersatzteile, oder auf Grund von Wartungsmängeln, Bedienfehlern verursacht?
- Bestehen eventuell verdeckte Unfallschäden am Fahrzeug?
Hier ist fachkundiges Experten-Wissen gefragt, über das die Sachverständigen der KSV 24 in hohem Maße verfügen.
Nach genauester Analyse klären wir Schaden-Ursächlichkeit und erstellen exakte und aussagekräftige technische Gutachten zu allen Baugruppen eines Fahrzeugs:
- Motoren
- Getriebe
- Achsen
- Reifen
- Karosserie
- Lackierungen
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