Kaskoschaden

Der Kaskoschaden wird unterteilt in:

Teilkaskoschaden:

Nach Angaben von ADAC zahlen die meisten Versicherungen nach Abschluss einer TK-Versicherung bei folgenden Schadensursachen:  

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung des Fahrzeugs (z.B. durch Diebstahl, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Raub, Unterschlagung)
  • Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Bruchschäden an der Verglasung
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Unfallschäden beim Ausweichen vor Wild ohne Berührung als Rettungskosten (nicht bei Kleintieren)
  • teilweise auch Marderbiss (nur der konkrete Schaden, nicht Folgen hiervon)

Grundsätzlich gilt jedoch, was die jeweilige Versicherung in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die ein Teil des Versicherungsvertrags sind, aufführt. Dort ist in der Regel genau aufgelistet, bei welchen Schäden die Versicherung eintritt.

Vollkaskoschaden:

Ein Vollkaskoschaden ist beispielsweise ein selbstverschuldeter Unfall oder nahezu jede andere Beschädigung Ihres Fahrzeugs, für die niemand sonst haftet. Die Vollkaskoversicherung enthält die Leistungen der Teilkaskoversicherung, und bietet darüber hinaus Versicherungsschutz für Unfallschäden am versicherten Fahrzeug, die z.B. durch mutwillige Handlungen fremder Personen entstehen (Vandalismusschäden, Unfallflucht). Teilweise sind über die Vollkaskoversicherung auch Marderbissschäden abgedeckt.
Hier ist es entscheidend, was in den Versicherungsbedingungen bzw. im Versicherungsvertrag aufgelistet ist.
Bei einem Kaskoschaden ist es wichtig zu wissen, dass der Versicherer ein Weisungsrecht hat. Das heißt, Ihre Versicherung bestimmt, welcher Sachverständige Ihr Fahrzeug zu besichtigen hat. Sind Sie mit dem Ergebnis des Versicherungssachverständigen nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit sich an einen freien Sachverständigen zu wenden. Kommt dieser dann zu einem anderen Ergebnis, kann es zu einem Sachverständigenverfahren kommen. Im Allgemeinen lassen sich aber Missverständnisse bereits in einem freundlichen Telefongespräch mit dem Sachverständigen oder dem Sachbearbeiter der Versicherung klären. Oftmals werden freie Sachverständigenbüros, wie wir, durch die Versicherungen beauftragt, Kaskoschäden in deren Namen zu besichtigen und eine Schadenfeststellung vorzunehmen. Äußerst wichtig ist, dass die Angaben in der Schadenanzeige, die der Versicherungsnehmer im Rahmen eines Versicherungsfalls ausfüllen muss, korrekt sind. Falsche Angaben können zum völligen Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Zuletzt aktualisiert am 15. April 2020 von KSV24.

Zurück